AGBs
1. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Rossmayer Site Solutions UG (haftungsbeschränkt) i.G. (nachfolgend „Vermieter“) und ihren Kunden (Mieter), insbesondere für:
• Vermietung, Aufbau, Transport und Abbau von Baustellensicherungselementen,
• Baustellen- und Verkehrssicherungsmaßnahmen.
2. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, außer sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt.
3. Die AGBs gelten gegenüber Verbrauchern, Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
2. Vertragsabschluss
1. Angebote sind freibleibend.
2. Ein Vertrag kommt zustande durch:
• schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder
• tatsächliche Leistungserbringung (Lieferung, Aufbau).
3. Leistungsumfang
1. Der Vermieter überlässt dem Mieter die vereinbarten Baustellensicherungselemente (z. B. Bauzäune, Absperrungen, Warnbaken usw.).
2. Der Vermieter übernimmt – sofern vereinbart – Transport, Aufbau und Abbau.
3. Der Vermieter schuldet keinen Sicherungserfolg, sondern die ordnungsgemäße Bereitstellung funktionstüchtiger Elemente.
4. Pflichten des Mieters
1. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln.
2. Der Mieter hat die Bauelemente gegen:
• Diebstahl,
• Vandalismus,
• Beschädigung durch Dritte,
• Umsturz durch Witterung
angemessen zu schützen.
3. Der Mieter darf die Elemente nicht verändern, weitervermieten oder an Dritte überlassen.
4. Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich über Schäden, Verlust, Diebstahl oder Veränderungen zu informieren.
5. Behördenauflagen sind vom Mieter einzuhalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
5. Mietzeit
1. Mietzeit beginnt mit Anlieferung/Übergabe.
2. Mietzeit endet mit Abholung/Abbau.
3. Jede angefangene Mietperiode wird vollständig berechnet.
6. Preise, Zahlung, Kaution
1. Es gelten die vereinbarten Preise im Angebot/Auftragsdokument.
2. Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen netto zu begleichen.
3. Der Vermieter kann eine Kaution verlangen.
4. Die Kaution dient zur Absicherung:
• ausstehender Mieten,
• Schäden,
• Reinigungskosten,
• Ersatz bei Verlust oder Diebstahl.
5. Die Kaution wird nach Rückgabe verrechnet und erstattet.
7. Haftung des Mieters
1. Während der Mietzeit trägt der Mieter die Gefahr des Untergangs, der Beschädigung und des Verlustes.
2. Der Mieter haftet insbesondere für:
• Vandalismus,
• Sturm-, Wind- oder Wetterschäden,
• unsachgemäße Nutzung,
• Diebstahl.
3. Bei Diebstahl ist unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
4. Bei Totalverlust oder irreparabler Beschädigung ist der Wiederbeschaffungswert zu zahlen.
8. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für Schäden aufgrund:
• grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz,
• Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (dann aber begrenzt auf typische Schäden),
• Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9. Rückgabe
1. Rückgabe erfolgt in funktionsfähigem, gereinigtem Zustand.
2. Fehlmengen, Schäden oder starke Verschmutzung werden berechnet.
3. Der Vermieter erstellt eine Rücknahmeprotokoll.
10. Besondere Fälle
10.1 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Streiks) kann der Vermieter Leistungen verschieben oder vom Vertrag zurücktreten.
10.2 Behördliche Auflagen
Bußgelder und behördliche Maßnahmen aufgrund Pflichtverletzungen des Mieters trägt ausschließlich der Mieter.
11. Eigentumsvorbehalt
Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum des Vermieters.
12. Kündigung
Fristlose Kündigung durch Vermieter bei:
• Zahlungsverzug,
• unsachgemäßer Nutzung,
• Gefährdung der Mietgegenstände.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet. Details siehe Datenschutzhinweis.
14. Gerichtsstand, Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand für Unternehmer: Freiburg im Breisgau.
15. Salvatorische Klausel
Unwirksame Bestimmungen werden durch gesetzliche Regelungen ersetzt.
